1. Allgemeines

 

Für Vertragsabschlüsse aller Art sind in jedem Fall diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen massgebend, die Vertragsbestandteile sind. Der Vertrag kommt mit Auftrag des Bestellers zustande.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

Die Angebote von Geiger Gastrotechnik in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Geiger Gastrotechnik erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

 

3. Preise

 

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ohne anders lautende Angaben exkl. MwSt und evtl. vRG ab unserem Lager oder ab Lager des Lieferanten, inkl. Versandkosten, ab 1500 Fr. Bestellwert, in der Schweiz (Bordsteinkante oder Talstation). Wir behalten uns das Recht auf Preisänderung und Umgestaltung unseres Warenangebotes vor.

 

4. Zahlungsmöglichkeiten

 

Die Bezahlung der Ware kann per Vorkasse, Postfinance, MasterCard, Visa oder PayPal erfolgen. Für Kreditkarten wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.5% des Bestellwertes erhoben. Für Zahlungen per Paypal beträgt die Zahlungsgebühr 2.9%.

 

5. Lieferung

 

Wir liefern für den privaten und gewerblichen Bedarf. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Schadensersatz wegen zu später oder ausbleibender Lieferung bleibt ausgeschlossen. Alle Artikel werden vors Haus oder an die Bordsteinkante angeliefert. (In der ganzen Schweiz, sowie Fürstentum Lichtenstein per Post oder LKW). Spezialwünsche können gegen Aufpreis ausgeführt werden.

 

6. Annahmeverzug

 

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Geiger Gastrotechnik die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Geiger Gastrotechnik ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

7. Haftung

 

Für Druckfehler und Ihnen unbekannte Änderungen unserer Angebote übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers. Änderungen, Änderungen im Design bzw. technische Weiterentwicklungen unserer Produkte sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Warenannahme; Offensichtlich beschädigte Ware, oder Verdacht auf Beschädigung/Verlust/Fehlmenge: Waren Annahme verweigern und der Spedition belassen. Ware annehmen, Schadensumfang im Beisein des Lieferanten feststellen und unbedingt auf dem Ablieferbeleg/Lieferschein vermerken. Verpackungsmaterial und defekte Ware darf nicht entsorgt werden. Meldung des Schadens innerhalb 24 Stunden in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) mit allen Papieren an Geiger Gastrotechnik.
Versteckte Schäden; versteckte Schäden sind, wenn diese bei Anlieferung von aussen nicht sichtbar sind. Der Empfänger ist verpflichtet die Ware nach Erhalt umgehend zu prüfen. Wenn möglich Bilder machen. Verpackung und Ware muss in diesem Zustand der Schadensfeststellung verbleiben und darf nicht entsorgt werden. Meldung innerhalb von 7 Tagen schriftlich an Geiger Gastrotechnik  unter Angabe aller relevanten Daten. Bei Kratzern und Dellen handelt es sich grundsätzlich um Transportschäden, wofür wir nach Ablauf der Meldefrist oder beim Weitertransport nicht mehr haftbar gemacht werden können.

 

8. Umtauschrecht

 

Geiger Gastrotechnik gewährt seinen Kunden ein 10-tägiges Umtauschrecht nach Erhalt der Ware. Die 10-tägige Frist beginnt mit dem Tag der ersten Zustellung durch die Post (auch bei Abwesenheit - Postabholauftrag), der ersten Lieferung "Bordsteinkante" eines Spediteurs (auch bei Abwesenheit oder Nichtzustellung aufgrund Abwesenheit), der Lieferung "Etage" oder der Lieferung und "Fachmann-Montage" gemäss unseren aktuell geltenden Lieferbedingungen. Ein Umtausch wird nur akzeptiert wenn dieser unter Einhaltung der 10-tägigen Frist schriftlich auf info@geigergastrotechnik.ch  angemeldet wurde. Telefonische Anmeldungen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Rückbestätigung durch Geiger Gastrotechnik und werden ansonsten nicht akzeptiert. Ein Umtausch kann nur auf ungebrauchte Produkte in Originalverpackung, mit komplettem Zubehör gewährt werden. Sämtliche anfallenden Kosten für eine Rücksendung durch die Post, durch ein Transportunternehmen oder allfällige Rücklagerungskosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Dabei gilt es zu beachten, dass die Originalschachtel nicht beschädigt oder verklebt werden darf und die Rechnungs- oder Lieferscheinkopie der Rücksendung beigelegt werden muss. Geiger Gastrotechnik behält sich ausdrücklich das Recht vor, gebrauchte, beschädigte oder nicht mehr originalverpackte Waren wieder an den Vertragspartner zu retournieren und den Umtausch vollumfänglich abzulehnen. Der Gutschriftbetrag aus einem Umtausch wird abzüglich einer allfällig bereits erbrachten, zusätzlichen Dienstleistung wie Express- oder Nachnahmekosten durch die Post oder einen Spediteur, der Lieferung "Etage", oder der Lieferung "Montage", jedoch erst nach geprüftem Erhalt der Ware dem Umtauschkauf (Neukauf) vollumfänglich angerechnet. Ein allfälliges Guthaben zu Gunsten des Vertragspartners wird entweder mit einem Geiger Gastrotechnik Gutschein ausgeglichen oder im Einzelfall rückerstattet.

 

Von diesem Umtauschrecht sind folgende Produkte ausgeschlossen:

 

·   Hygiene-Artikel wie zum Beispiel sämtliche Körper- und Mundpflegeprodukte, Medizinalgeräte (wie Fiebermesser, Massagegeräte, etc.),
    alle Geräte welche mit einem Hygienesiegel versehen sind sowie sämtliches Hygienezubehör
·   In Betrieb genommene Grills sowie sämtliches Grillzubehör
·   Wasseraufbereitungsprodukte (Wasserkocher, Entkalkungsprodukte, etc.) sowie sämtliches Wasseraufbereitungszubehör
·   Batterien, Akkus und Speichermedien
·   Artikel welche extra für Kunden bestellt wurden oder nicht auf www.geigergastrotechnik.ch angeboten werden
·   Ausstellungs- und Occasionsgeräte, Einzelstücke sowie sämtliche Artikel aus der Rubrik „Schnäppchen“

 

Weitere Kategorien können von Geiger Gastrotechnik jederzeit und ohne Ankündigung ausgeschlossen werden. Bei offensichtlichem oder vermutetem Missbrauch, wie zum Beispiel bei mehrfacher Rückgabe oder Beschädigung, steht es Geiger Gastrotechnik frei, einen Umtausch gänzlich abzulehnen. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst jederzeit gerne zur Verfügung.

 

9. Gefahrenübergang

 

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person oder Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Für Schäden die bei der Zustellung passieren kann die Geiger Gastrotechnik nicht haftbar gemacht werden. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen in unserem Geschäftssitz. Die Verantwortung die Ware gegen Transportschäden bzw. Verlust zu versichern liegt beim Kunden (ausser Punkt 10. ist erfüllt).

 

10. Transportgarantie

 

Der Kunde kann beim Abschluss der Bestellung optional eine Transportgarantie für Transportschäden und Transportverluste abschliessen. Versichert ist der tatsächlich entstandene Schaden auf dem Versandweg, maximal der Warenwert zum Zeitpunkt der Bestellung. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung) oder Entschädigung bei Wertminderung zu. Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt bei Geiger Gastrotechnik. Schäden an der gelieferten Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertagen nach Anlieferung, per E-Mail an info@geigergastrotechnik.ch gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Ein nachträglicher Abschluss der Transportgarantie ist nicht möglich. Bereits durch den Kunden direkt in Auftrag gegebene Reparaturen, die nicht über Geiger Gastrotechnik gemeldet wurden, können nachträglich nicht über die Transportgarantie abgewickelt werden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Geiger Gastrotechnik Chur.

 

12. Haftungsbeschränkung

 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

 

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

 

14. Gerichtsstand & Anzuwendendes Recht

 

Gerichtsstand für alle Parteien ist Chur. Für alle Geschäftsbeziehungen, auch bei Auslandsberührung, und für die Auslegung dieser Bedingungen gilt ausschließlich das Recht und die Gesetze der Schweiz.

 

15. Gültigkeit

 

Wir liefern in der hier genannten Weise. Abweichende Bedingungen des Bestellers können nicht anerkannt werden, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollten einzelne Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.

 

16. Garantie

 

Die Garantiefrist beginnt ab Kaufdatum. Es gelten die Garantiebestimmungen der Produktehersteller od. Importeure. Die Garantieleistungen werden ausschliesslich durch diesen geleistet. Je nach Geräte oder Geräteteil 1-5 Jahre. Die Garantie erlischt insbesondere, wenn unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vorgenommen werden. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insbesondere haftet Geiger Gastrotechnik nicht für Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
 
Chur, 08. März 2018